Pfarrgemeinderat

Die Aufgaben des Pfarrgemeinderats

Als Laiengremium kümmert sich der Pfarrgemeinderat um die Entwicklung und Seelsorge der Pfarrgemeinde. Er steht beratend und beschließend bei Fragen den Hauptamtlichen (Pfarrer, Kaplan, pastorale Mitarbeiter) zur Seite und gestaltet das Leben innerhalb der Gemeinde mit verschiedenen Projekten aktiv mit, wie zum Beispiel:

  • Pfarrfeste
  • kirchliche Prozessionen
  • Mithilfe bei der Vorbereitung zur
  • Erstkommunion oder Firmung
  • Pfarrfamiliennachmittage
  • gemeinsame Gottesdienste
  • Geburtstagsbesuche
  • Andachten, Wortgottesfeiern
  • Glaubenskurse

Der Pfarrgemeinderat tagt regelmäßig, um über wichtige Themen zu beraten, Entscheidungen zu treffen und die Umsetzung von Projekten zu überwachen. Die Mitglieder werden für 4 Jahre gewählt.